Canada Gold Trust - Mahnklagen gegen Anleger

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Veröffentlicht am 12.08.2020


Bereits vor mehr als 5 Jahren forderte die Fondsgeschäftsführung die österreichischen Anleger der Fonds Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG und Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen auf. Die damalige Begründung war der Liquiditätsbedarf für eine drohende Gewerbesteuernachzahlung und um das Geschäftsmodell der Fonds zu retten bzw. zu sanieren.

Seit 10.08.2020 erhalten österreichische Anleger nun Briefe vom Gericht und werden in einem sogenannten "Europäischen Zahlungsbefehl" dazu aufgefordert die vermeintlichen Scheingewinnauszahlungen, welche Sie von der Fondsgesellschaft erhalten haben, zurück zu zahlen.

Wir haben zu diesem Thema Herrn Dr. Markus Weyer von der WEYER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH um eine Stellungnahme gebeten. Herr Dr. Weyer hat bereits zahlreiche österreichische Anleger gegen Rückforderungen der oben genannten CGT Fonds in Deutschland erfolgreich vertreten. Die Kanzlei konnte in der Bundesrepublik Deutschland alle Forderungen gegen österreichische Anleger vollständig abwehren.

Aus seiner Sicht sind die behaupteten Ansprüche unbegründet, da sowohl die Gewerbesteuernachzahlung inzwischen kein Thema mehr ist und seit 2015 das ursprüngliche Geschäftsmodell der Fondsgesellschaft gescheitert ist. Darüber hinaus sieht Herr Dr. Weyer alle Ansprüche sowohl in Deutschland als auch in Österreich als bereits verjährt an.

Er Empfiehlt allen betroffenen Anlegern gegen diesen Zahlungsbefehl Einspruch zu erheben und sich anwaltlich beraten zu lassen. Dazu wurde bereits eine österreichische Kooperationskanzlei aus Wien in das Projekt eingebunden, welche österreichischen Anlegern vor Ort zur Seite steht.

KSB bietet gemeinsam mit der Kanzlei WEYER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und den österreichischen Kooperationsanwälten Hilfestellung für Anleger, welche von Rückforderungen betroffen sind.